LRA FFBAlle Maßnahmen nach Geflügelpest aufgehoben
Einen Monat nach Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Wiedenzhausen (Landkreis Dachau) können sämtliche Sperrmaßnahmen aufgehoben werden. Damit entfallen auch für die Geflügelhalter in der Überwachungszone im Landkreis Fürstenfeldbruck alle Beschränkungen bei Haltung, Handel und Transport für Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte, insbesondere die Aufstallungspflicht.
Während der Sperrmaßnahmen wurden im Landkreis Fürstenfeldbruck 49 Betriebe durch das Veterinäramt risikoorientiert kontrolliert, in zwei Fällen wurden Auffälligkeiten durch virologische Proben abgeklärt. In keinem Fall wurde Geflügelpest festgestellt.
Landratsamt Fürstenfeldbruck

