Anmeldung einer Veranstaltung

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gem. Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde Maisach unter ausführlichen Angaben zur Veranstaltung (der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung, der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer, Zielgruppe der Veranstaltung, angebotene Getränke, Art der Musik, Sicherheitsmaßnahmen und die Dauer der Veranstaltung) spätestens vier Wochen vorher schriftlich anzeigen, da die Polizeiinspektion und das Jugendamt rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Die Gemeinde Maisach hat zu prüfen, ob die Veranstaltung erlaubnisfrei ist oder ob eine Erlaubnis dafür erforderlich ist, bzw. ob die Veranstaltung zu versagen ist, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich erscheint, bzw. ob durch entsprechende Anordnungen für den Einzelfall (Auflagen etc.) die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind (z.B. im Bürgerzentrum).

Darüber hinaus ist eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG) zwingend erforderlich, wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Ausschank von Alkohol) aus besonderem Anlass ausgeübt wird.

Antrag zur Anzeige einer Veranstaltung (pdf)

Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (pdf)

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 08141/937-299,  zur Verfügung