Wasser- und Kanalabrechnung

Abrechnungszeitraum: 01.01. - 31.12.

Hierfür wird jedem Hauseigentümer Mitte Dezember eine Ablesekarte zugestellt. 
Bitte lesen Sie dann den Zählerstand Ihres Wasserzählers ab, tragen Sie die Daten auf der Ablesekarte ein und senden Sie uns diese umgehend zurück. Ebenso kann der Zählerstand direkt online abgegeben werden.
Bei Nichtablesung oder verspäteter Abgabe wird Ihr Zählerstand automatisch geschätzt!

Ende Januar werden die Wasserabrechnungen an Sie versandt.

Die Abrechnung erfolgt gemäß unserer Wasserabgabesatzung immer nur mit dem Eigentümer, daher ist eine Versendung der Ablesekarten sowie der Bescheide an Mieter nicht möglich. Die Abbuchung der Gebühren erfolgt ebenfalls nicht vom Konto des Mieters. Bei Mieterwechsel wird daher auch keine Endabrechnung erstellt

Bei Verkauf des Objekts:

Bei einem Eigentümerwechsel bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen. Folgende Informationen sind für die Umschreibung wichtig:

  • Personenkontonummer des Wasserbescheids oder Zählernummer
  • Tag der Ablesung
  • Zählerstand
  • Komplette Adresse des neuen Eigentümers

Sie erhalten dann eine Endabrechnung Ihrer Wassergebühren.

Näheres zur Gebühr für Abwasser (Kanal) erhalten Sie beim Amperverband.

Kontakt

Jährliche Abrechnung des Wasserverbrauchs:

Telefon: 08141/937-235 oder -238
E-Mail: steueramt@maisach.de

Herstellung und Anschluss-Beiträge:

Telefon: 08141/937-218
E-Mail: beitraege@maisach.de