Ratten im Gemeindegebiet

Ratten-Sichtungen

Unsere Verwaltung erreichen leider immer wieder Meldungen von Ratten im Gemeindegebiet. Daher wollen wir Ihnen gerne einen kleinen Wegweiser an die Hand geben, was zu beachten ist.

Ganz wichtig ist Ihr eigenverantwortliches Handeln, 

um den Bestand nachhaltig in Grenzen zu halten oder die Ratten zu vergrämen:

  • Lagern Sie Ihre Biomüllsäcke an einem für Schädlinge unzugänglichen Ort
  • Komposttonnen im Garten sind ideale Lebensräume für Ratten. Geben Sie daher bitte keine gekochten Speisreste oder tierische Abfälle in den Komposter. Verwenden Sie bitte stabile und verschließbare Komposttonnen. Sichern Sie die Lüftungsschächte mit einem Drahtgeflecht. Denken Sie hier bitte auch an die Unterseite der Tonnen.
  • Entsorgen Sie Speisereste und Lebensmittel niemals über die Toilette oder das Spülbecken.
  • Igel- und Vogelfutter ziehen ebenfalls Ratten an. Achten Sie auf die Futter-Dosierung, vor allem am Abend sollte das Futter weg sein, da Ratten überwiegend nachtaktiv sind.
  • Generell sollten Sie kein Tierfutter offenstehen lassen. Alles, was Hunden, Katzen, Hühnern oder Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Größere Futtermengen sollten daher in verschlossenen Behältern aufbewahrt werden.
  • Mögliche Ratteneingänge sollten verschlossen werden, wie etwa Wandöffnungen im Keller oder Dachboden.

Abwehrmaßnahmen:

  • Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Ratten feststellen, kontaktieren Sie bitte eine Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung und lassen Sie sich beraten. Ziemlich wahrscheinlich werden Giftköder und/ oder Fallen aufgestellt.
  •  Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, tauschen Sie Informationen und Erfahrungen aus.
  • Wenn Sie im öffentlichen Raum Ratten feststellen, wie etwa an den Wertstoffhöfen, den Kitas oder Schulen, dann melden Sie es bitte unserem Umweltbeauftragten per Mail an info@maisach.de.

Zuständigkeit liegt bei der Kreisbehörde:

Nach dem Infektionsschutzgesetz hat die Kreisverwaltungsbehörde bei Feststellung von Gesundheitsschädlingen und der Gefahr, dass sich Krankheitserreger verbreiten, die Möglichkeit, die zur Bekämpfung notwendigen Abwehrmaßnahmen anzuordnen. Die zuständige Behörde ist im Gemeindegebiet das Landratsamt Fürstenfeldbruck.