Änderungen der Bekanntmachungsart

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Satzungen und Verordnungen wurden bislang dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

Mit der Änderung der Gemeindeordnung zum 01.01.2024 bzw. der Änderung der Bekanntmachungsverordnung (nunmehr Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften – BayKommV) wurden die Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung geschaffen.

Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, nun ausschließlich digitale amtliche Bekanntmachungen vorzunehmen, was im Zeitalter der Digitalisierung auch zeitgemäß erscheint.

Alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde werden zukünftig unter Bekanntmachungen & Festsetzungen veröffentlicht und müssen nicht mehr an den Amtstafeln ausgehängt werden.