Gebühren des Passamtes

Personalausweis bis 24 Jahre27,60 € 
Personalausweis ab 24 Jahre46,00 € 
vorläufiger Personalausweis10,00 € 
Außerhalb der Dienstzeit und / oder nicht zuständige Behörde13,00 € 
Antragstellung bei einem Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland30,00 € 
Reisepass, 32 Seiten 
- bis 24 Jahre37,50 € 
- ab 24 Jahre70,00 € 
Reisepass, 48 Seiten 
- bis 24 Jahre70,00 € 
- ab 24 Jahre92,00 € 
Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV). 
  
Aufschlag Expresslieferung32,00 € 
vorläufiger Reisepass26,00 € 

Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 PassV).

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV).

 
  
Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Gemeinde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. 

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen!

 

Kontakt:

E-Mail: buergerbuero@maisach.de