Gebühren des Passamtes

Personalausweis bis 24 Jahre€   22,80
Personalausweis ab 24 Jahre€   37,00
vorläufiger Personalausweis€   10,00
Außerhalb der Dienstzeit und / oder nicht zuständige Behörde€   13,00
Antragstellung bei einem Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland€   30,00
Reisepass, 32 Seiten 
- bis 24 Jahre€   37,50
- ab 24 Jahre€   70,00
Reisepass, 48 Seiten 
- bis 24 Jahre€   59,50
- ab 24 Jahre€   82,00
Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV). 
  
vorläufiger Reisepass€   26,00

Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 PassV).

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV).

 
 z.B. bei 2x doppelter Gebühr: 2 x 26 € Grundgebühr = 52 €  (Gebühr) x 2 = 104 €  
  

Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 PassV).

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV).

 
 z.B. bei 2 x doppelter Gebühr: 2 x 13 € Grundgebühr = 26 € (Gebühr) x 2 = 54 € 
Expresspass, 32 Seiten 
- bis 24 Jahre€   69,50
- ab 24 Jahre€   102,00
Expresspass, 48 Seiten 
- bis 24 Jahre€   91,50
- ab 24 Jahre€ 124,00
Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Gemeinde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. 

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen!