Flächennutzungsplan

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Dargestellt werden beispielsweise Bauflächen, Baugebiete, Verkehrs- und Grünflächen.

Da es sich um den vorbereitenden Bauleitplan handelt, hat der Flächennutzungsplan keine verbindliche Außenwirkung.

Auf dieser Seite kann der Flächennutzungsplan der Gemeinde Maisach heruntergeladen werden: