Bekanntmachung
Anmeldung nicht erfasster Hunde
Nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der gemeindlichen Hundesteuersatzung vom 01.01.2024 werden die Hundebesitzer der Gemeinde Maisach, die bisher ihren Hund noch nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies ab sofort vorzunehmen.
Entsprechend § 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter Telefonnummer 937-238, gerne auch per E-Mail an das Steueramt. steueramt@maisach.de




