3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026

Die Verbandsversammlung des AmperVerbandes beschloss am 20.07.2026 die

3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026

 

Diese Änderungssatzung wurde im Nachgang der Versammlung am 20.07.2026 ausgefertigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 29.07.2026 (Nr. 19) bekanntgemacht. Sie trat am 01.08.2026 in Kraft und liegt in der Geschäftsstelle des AmperVerbandes, Josef-Kistler-Weg 20, 82140 Olching, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

 

Olching, den 06.08.2026

 

Stefan Joachimsthaler

Verbandsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung Betrauungsakt

 

Maisach, den 16.07.2026

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 23.07.2026

abzunehmen am: 27.08.2026