3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026
Die Verbandsversammlung des AmperVerbandes beschloss am 20.07.2026 die
3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026
Diese Änderungssatzung wurde im Nachgang der Versammlung am 20.07.2026 ausgefertigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 29.07.2026 (Nr. 19) bekanntgemacht. Sie trat am 01.08.2026 in Kraft und liegt in der Geschäftsstelle des AmperVerbandes, Josef-Kistler-Weg 20, 82140 Olching, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Olching, den 06.08.2026
Stefan Joachimsthaler
Verbandsvorsitzender
Maisach, den 16.07.2026
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 23.07.2026 abzunehmen am: 27.08.2026
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