Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplans „Germerswang, Am Fischberg II"

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Der Gemeinderat der Gemeinde Maisach beschloss in seiner Sitzung am 30.04.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Germerswang, Am Fischberg II“.

Geltungsbereich (Lageplan)

Das zu überplanende Gebiet umfasst damit einen Teilbereich der Fl.-Nr. 137, Gemarkung Germerswang, und befindet sich in Germerswang, östlich der Straße Am Fischberg. Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 0,87 ha.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (s. beigefügter Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach in der Bauverwaltung, Zi. E08 während der allgemeinen Servicezeiten (Mo.-Do. 8:00-12:00 Uhr & 13:00-16:00 Uhr sowie Fr. 8:00-12:00 Uhr) bzw. auf der Homepage der Gemeinde Maisach unter www.maisach.de (Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Verfahrensart

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Schaffung von Wohnraum durch die Erweiterung des westlich angrenzenden Wohngebietes in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern.

 

Maisach, den 12.05.2026

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 13.05.2026

abzunehmen am: 18.06.2026