Veröffentlichung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken
(§§ 195, 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17)
Der Gutachterausschuss im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck hat die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB § 193 Abs. 5 und § 196) und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV § 12) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV § 13 bis § 17) und der ImmoWertV-Anwendungshinweise (ImmoWertA) zum Stichtag, den 01. Januar 2026 u.a. auf der Basis der Kaufpreissammlung ermittelt.
Die ermittelten Bodenrichtwerte liegen in der Zeit
vom 12.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026
im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zimmer E. 08 (Frau Sauer) während folgender Zeiten (Mo.-Do.: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Fr.: 8:00-12:00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden.
Zu beachten gilt, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt. Diese erhalten Sie auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3355/ oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/. Nach erfolgreicher Registrierung kann diese dort direkt über das Internet als PDF abgerufen werden. Eine Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 25 €. Grundlage hierfür bildet das Kostengesetz und Kostenverzeichnis (Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012).
Maisach, den 08.06.2026
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 11.06.2026 abzunehmen am: 16.07.2026
………………………… Amtsbote |




