Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7.08.1973 (BGBl. I 1973 S. 966) werden die Grundsteuerpflichtigen der Gemeinde Maisach hiermit aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides festgesetzten Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2026 zu entrichten.
Die Grundsteuer kann für Steuerpflichtige, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben ohne Zusendung des Bescheids, sondern auch nur durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten mit dem heutigen Tage für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.).
1.Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Maisach einzulegen. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet: Gemeinde Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach.
b) elektronisch.
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht zu erheben.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Schriftlich oder zur Niederschrift
Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet:
Bayerisches Verwaltungsgericht München, Postfach 200 543, 80005 München
b) Elektronisch
Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München auch elektronisch nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrungsgebühr fällig.
Maisach, den 06.02.2026
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 05.02.2026 abzunehmen am: 05.03.2026
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