Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist...

… ein strategischer Prozess und ein Planungsinstrument zur Umstellung der Wärmeversorgung in Maisach auf erneuerbare Energien und Steigerung der Energieeffizienz

.. ein übergeordnetes, räumliches und gemeindeweites Konzept.

… ein Verfahren, um für die Gemeinde Maisach den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu ermitteln.

… ein Planungsinstrument, das die Wärmeversorgung langfristig und koordiniert gestaltet.

… der Ausgangspunkt für weitere Schritte zur Umsetzung der Wärmewende.

Wozu die kommunale Wärmeplanung?

  • Planungssicherheit für private und öffentliche Investoren
  • Orientierung für alle Akteure, welche Art der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet mit welchem klimaneutralen Energieträger am besten funktioniert
  •   Gebäudeeigentümer sollen mit den Herausforderungen der Wärmewende nicht allein gelassen werden
  •  Relevante Akteure werden vor Ort zusammengebracht und für die Wärmewende aktiviert

Warum erstellt die Gemeinde Maisach eine kommunale Wärmeplanung? Bis wann soll diese abgeschlossen sein?

Die Wärmeversorgung verursacht aktuell einen Großteil der Treibhausgase in Deutschland und ist oft von Energieimporten abhängig. Mit der Wärmeplanung wollen wir die Wärmeversorgung in Maisach zukunftssicher und klimafreundlich gestalten. Das bringt viele Vorteile, wie die Nutzung regionaler Potenziale, stabilere Wärmepreise auf lange Sicht und mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten. Zudem ist die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gesetzlich vorgeschrieben, alle Kommunen eine KWP erstellen. Bis wann dieser jedoch fertig sein muss, hängt von der Größe der Kommune ab:

                >100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026

                >=100.000 Einwohner bis 30. Juni 2028

Die Gemeinde Maisach möchte die kommunale Wärmeplanung bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen haben. Dies ist durch den Förderzeitraum für die Erstellung der Wärmeplanung vorgegeben. Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Maisach wird über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert.

Quelle: BMWSB Kommunale Wärmeplanung - BMWSB

Was ist die Wärmewende?

Die Wärmewende beschreibt den Prozess des Umstiegs von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Wärmequellen wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und grüne Fernwärme.

In Deutschland entfallen laut Umweltbundesamt (2024) etwa 50% des Endenergieverbrauchs auf Wärme und Kälte.

Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen ist daher zentral für die nachhaltige, lokale und sichere Energieversorgung. Die Kommunale Wärmeplanung soll den lokalen Weg dafür aufzeigen.

Entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung Verpflichtungen für mich?

Nein, der Wärmeplan selbst ist ein strategisches Planungsinstrument. Die Erstellung einer Wärmeplanung ist im Wärmeplanungsgesetz für Kommunen gesetzlich vorgeschrieben. Er zeigt mögliche Wege und empfiehlt Maßnahmen, ist aber nicht rechtlich bindend für einzelne Gebäude oder Personen. Er schafft Planungssicherheit und dient als Wegweiser für zukünftige Entscheidungen.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html#

Was ändert sich für mein Gebäude/ meine Heizungsanlage?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind. Diese Pflicht gilt im Bestand grundsätzlich ab dem 30. Juni 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern. Es kann aber auch früher gelten, nämlich einen Monat, nachdem der Gemeinderat basierend auf dem Wärmeplan ein konkretes Gebiet offiziell als zukünftiges Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet ausweisen sollte. Wichtig: Die Ausweisung eines Gebietes ist ein separater Beschluss des Gemeinderats nach Fertigstellung des Wärmeplans und nicht mit dem Beschluss des Wärmeplans verknüpft. Aktuell ist eine vorzeitige Ausweisung von Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebieten vor dem 30. Juni 2028 nicht geplant. Mit Ablauf des Jahres 2044 ist es endgültig verboten, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu betreiben (vgl. § 72 Abs. 4 GEG). Sie müssen also entweder ausgetauscht oder mit 100 Prozent klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

Was ist meine Rolle bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden, aber Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Über Beteiligungsmöglichkeiten und Informationsformate werden wir Sie über diese Website laufend informieren.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html#

Was zählt im Wärmeplanungsgesetz zu den Erneuerbaren Energien?

Im Gesetz sind verschiedene Optionen zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe aufgeführt, die als erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme anerkannt werden. Hierzu zählen beispielsweise Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grüner Wasserstoff, Strom aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbare Abwärme, beispielsweise aus Industrien, Abwasser und Rechenzentren.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html#

Zeigt der Wärmeplan auf, wann man sich an ein Wärmenetz anschließen kann?

Nein, denn das soll und kann der Wärmeplan nicht. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es aufzuzeigen, wo welche Wärmeversorgungsart mit welchem klimaneutralen Energieträger prinzipiell möglich ist. Aus der Wärmeplanung können keine Ausbaugarantien oder Terminaussagen für den Anschluss an Wärmenetze abgeleitet werden.
Es wird auf der anderen Seite aber deutlich, wo, aller Voraussicht nach, kein Wärmenetz entstehen wird und sich die Gebäudeeigentümer wie bisher auch, individuell um die Wärmeversorgung kümmern müssen.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html#

Gibt es staatliche Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme?

Ja, es gibt umfangreiche Förderprogramme vom Bund (z.B. über die KfW und das BAFA) für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien. Für private Selbstnutzer können die Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben betragen. Sie können sich dazu individuell beraten lassen: https://klimahochdrei.bayern/buergerinnen

Ist der Wärmeplan, vor allem die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete verbindlich?

Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Dokument der Gemeinde Maisach, das den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Gemäß § 23 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) hat dieser Plan zunächst keine direkte rechtliche Außenwirkung. 

Es besteht deshalb keine Verpflichtung eine bestimmte Wärmeversorgung zu installieren oder zu nutzen und es kann kein Versorgungsanspruch geltend gemacht werden. 

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html#

 

Beitrag: Klima- und Energieagentur KLIMA³

 

Kontakt:

E-Mail: klimaschutz@maisach.de

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