Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Maisach, östlich der Zugspitzstraße“

Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Maisach, östlich der Zugspitzstraße“ und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Schaffung von Wohnraum durch die Erweiterung des westlich angrenzenden Wohngebietes.
Das zu überplanende Gebiet befindet sich im Südwesten Maisachs, östlich der Zugspitzstraße und umfasst die Fl.-Nr. 652 Gemarkung Maisach. Die Fläche misst eine Größe von ca. 1.706 m² und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 01.10.2025, die artenschutzfachliche Beurteilung der Zauneidechse durch das Büro Siegenthaler vom 14.11.2024, die schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbB vom 23.09.2024, die erschütterungstechnische Untersuchung vom Büro Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 19.12.2024 und der Sickertest der Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfung und Qualitätssicherung mbH IBQ vom 03.03.2025, werden in der Zeit vom 31.10.2025 bis einschließlich 03.12.2025 auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und sind über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di: 8 - 13 Uhr, Mi: 8 - 15 Uhr und Do: 8 - 13 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu dieser Veröffentlichung am Verfahren beteiligt.
Zu dem Bauleitplan sind umweltbezogene Informationen in Form eines Umweltberichtes, eines artenschutzrechtlichen Kurzgutachtens, eines immissionsschutztechnischen Gutachtens zum Schallimmissionsschutz, ein Erschütterungsgutachten, ein Sickertest sowie Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB verfügbar. Im Umweltbericht erfolgt zu den einzelnen Schutzgütern jeweils eine Beschreibung und Bestandsbewertung, die Prognose bau- und anlagebedingter Auswirkungen und die Erläuterung von Minimierungs-/ Ausgleichsmaßnahmen.
Informationen zu den Schutzgütern und den Arten umweltbezogener Informationen:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information | |
| Mensch | Darstellung auf Grundlage des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, der Stellungnahme des Landratsamts Fürstenfeldbruck - Abteilung Immissionsschutz - vom 30.06.2025, der erschütterungstechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Müller BBM (Bericht Nr. M182152/01, 19.12.2024) und der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Greiner (Bericht Nr. 224063 / 3, 23.09.2024) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Erholungsqualität - gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
| Arten und Lebensräume | Darstellung auf Grundlage des Fachinformationssystems Naturschutz, der Artenschutzkartierung und der Reptilienerfassung des Planungsbüros Dipl.-Biol. Falk Siegenthaler (Bericht: November 2024) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Naturnähe - Artenvielfalt - Vorkommen geschützter Arten |
| Boden | Darstellung auf Grundlage der standortkundlichen Bodenkarte von Bayern im Maßstab 1:50.000, der Bodenschätzungs-Übersichtskarte von Bayern im Maßstab 1:25.000 und des Sickertests der Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfung und Qualitätssicherung mbH (IBQ 2025) (Bericht Nr. 113-24 02-ZugspiKf, 05.03.2025) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Bodenart - Bodentyp - Sickerfähigkeit |
| Fläche | ||
| Wasser | Darstellung auf Grundlage des Kartendienstes Gewässerbewirtschaftung, des Informationsdienstes überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU, der Hinweiskarte Oberflächenwasserabfluss und Sturzflut des Bayerischen Landesamts für Umwelt und der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 22.05.2025, mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Oberflächenwasser - Überschwemmungsgebiet |
| Luft/Klima | Darstellung auf Grundlage der Topografie und Flächennutzung mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Frischluft - Kaltluft - Klimaschutz |
Landschaft/ Landschaftsbild | Darstellung auf Grundlage der Topografie und Vornutzung mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Vielfalt, - Eigenart, - Schönheit der Landschaft |
| Kultur- und Sachgüter | Darstellung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalatlasses mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Baudenkmäler - Bodendenkmäler - Sichtbeziehungen |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Dateien können Sie herunterladen:
Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
Kurzgutachten Reptilienerfassung
Erschütterungstechnische Untersuchung
Maisach, den 21.10.2025
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 23.10.2025 abzunehmen am: 04.12.2025
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