Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Maisach, Frauenstraße Nordwest III“

Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung am 18.12.2025 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Maisach, Frauenstraße Nordwest III“ und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Gewerbegebiets Maisach entlang der Emmy-Noether-Straße.
Für das Grundstück Emmy-Noether-Straße 20, Fl.-Nr. 2152, Gemarkung Maisach, ist der Anbau einer Lagerhalle geplant, die dem Bebauungsplan in zwei Punkten nicht entspricht.
Der Bebauungsplan setzt eine offene Bauweise fest. Da die Halle eine Länge von 50 m überschreitet, ist die offene Bauweise – trotz seitlichem Grenzabstand – nicht gegeben.
Weiterhin setzt der Bebauungsplan die Geschossigkeit mit maximal drei Vollgeschossen fest. Hier sollen nun vier Vollgeschosse entstehen. Die maximal festgesetzte Höhe des Baukörpers wird dabei eingehalten.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 geändert.
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Maisach, Frauenstraße Nordwest III“ mit Begründung i. d. F. vom 18.12.2025 wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.01.2026 bis einschließlich 25.02.2026 auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und ist über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di: 8 - 13 Uhr, Mi: 8 - 15 Uhr, Do: 8 - 13 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgrundgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Folgende Dateien können Sie herunterladen:
Maisach, den 08.01.2026
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 15.01.2026 abzunehmen am: 26.02.2026
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