Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße"

Der Gemeinderat Maisach hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“ beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“ ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemäß EOF (geförderter Wohnungsbau, bezahlbares Wohnen).
Geltungsbereich (Lageplan)
Das zu überplanende Gebiet umfasst die Fl.-Nrn. 2088 und 2087/4, Gemarkung Maisach, und befindet sich in Maisach, südlich der Lusstraße und westlich der Birkenstraße. Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 2.262 m². Auf den beiliegenden Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird verwiesen.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach in der Bauverwaltung, Zi. E08 während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Homepage der Gemeinde Maisach unter www.maisach.de (Bekanntmachungen) eingesehen werden. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 geändert.
Maisach, den 06.08.2025
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 07.08.2025 abzunehmen am: 11.09.2025
|