Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die           Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans            „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße"

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Der Gemeinderat Maisach hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“ ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemäß EOF (geförderter Wohnungsbau, bezahlbares Wohnen).

Geltungsbereich (Lageplan)

Das zu überplanende Gebiet umfasst die Fl.-Nrn. 2088 und 2087/4, Gemarkung Maisach, und befindet sich in Maisach, südlich der Lusstraße und westlich der Birkenstraße. Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 2.262 m². Auf den beiliegenden Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird verwiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach in der Bauverwaltung, Zi. E08 während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Homepage der Gemeinde Maisach unter www.maisach.de (Bekanntmachungen) eingesehen werden. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 geändert.

 

Maisach, den 06.08.2025

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 07.08.2025

abzunehmen am: 11.09.2025