Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“

Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Maisach, Bezahlbarer Wohnraum Lusstraße“ und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemäß EOF (geförderter Wohnungsbau, bezahlbares Wohnen).
Das zu überplanende Gebiet umfasst die Fl.-Nrn. 2088 und 2087/4, Gemarkung Maisach, und befindet sich in Maisach, südlich der Lusstraße und westlich der Birkenstraße. Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 2.262 m².
Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.05.2026, werden in der Zeit
vom 10.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026
auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und sind über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di: 8 - 13 Uhr, Mi: 8 - 15 Uhr und Do: 8 - 13 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu dieser Veröffentlichung am Verfahren beteiligt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgrundgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Folgende Dateien können Sie herunterladen:
Vorhaben- und Erschließungsplan Lageplan
Maisach, den 27.05.2026
Hans Seidl Erster Bürgermeister | An die Amtstafeln angeschlagen am: 03.06.2026 abzunehmen am: 16.07.2026
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