Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Was ist zu tun?
Die Grundsteuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023 abzugeben.
So bekommen Sie Informationen und Unterstützung:
- Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in der Pressemitteilung (pdf) des Bayerischen Landesamts für Steuern
- weitere Informationen, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de
- bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77
- Vordrucke für die Grundsteuererklärung finden Sie zum Abholen beim Finanzamt Fürstenfeldbruck sowie im Rathaus Maisach, alternativ können die Formulare direkt am PC ausgefüllt werden, den Link dazu finden Sie hier.