Informationen für unsere Trinkwasserkunden

Das von der Gemeinde Maisach abgegebene Trinkwasser erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie der DIN 2000. Die Qualität des Wassers wird laufend überwacht.

 

Die Gesamthärte schwankt im Bereich von 17,5 - 18,5° dH und entspricht damit dem Härtebereich 3 (= hart) des Waschmittelgesetzes.

 

Um eine höchstmögliche Betriebssicherheit und Korrosionsbeständigkeit der Hausinstallation sicherzustellen sowie Qualitätsbeeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, ist folgendes zu beachten:

 

  • Die Errichtung der Hausinstallation und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch eine in die Handwerksrolle eingetragene Fachfirma durchgeführt werden. Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 1988, auszuführen.
  • Bei der Werkstoffauswahl ist das DVGW-Informationsblatt twin 7-01/94 genauestens zu beachten. Es sind nur für Trinkwasser zugelassene Werkstoffe (z. B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen) zu verwenden. Natur- bzw. bodenbedingt sind seit der Neufassung der DIN 2000 vom Oktober 2000 in Verbindung mit dem Entwurf der DIN 50930 Teil 6 in Bezug auf die Basekapazität bis pH 8,2 nicht alle Anforderungen einzuhalten. Deshalb muss bei der Werkstoffauswahl berücksichtigt werden, dass feuerverzinkte Werkstoffe nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Als Alternativwerkstoffe stehen nichtrostender Stahl, Kunststoff oder Kupfer zur Verfügung.
  • Wir weisen darauf hin, dass das Mischen von Wasser mit anderen Wässern, z. B. aus Hausbrunnen, grundsätzlich verboten ist. Dieses Mischwasser führt neben möglichen hygienischen Beeinträchtigungen und Rückwirkungen auf die öffentliche Anlage auch zu erhöhter Korrosionsgefahr in der Hausinstallation. 
  • Regenwasseranlagen müssen der Gemeinde gemeldet werden. Die Anlagen dürfen keinesfalls direkt mit Trinkwasseranlagen verbunden sein. Das DVGW-Informationsblatt twin 5-10/91 muss bei der Errichtung einer Regenwasseranlage beachtet werden. 
  • Für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung ist ein Antrag zu stellen. Den Vordruck können Sie hier herunterladen.  

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeinde Maisach

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