Wasser- und Kanalabrechnung

Abrechnungszeitraum: 01.01. - 31.12.

Hierfür erhält jeder Hauseigentümer Mitte Dezember eine Ablesekarte zugesandt. Bitte lesen Sie dann den Zählerstand Ihres Wasserzählers ab und senden Sie uns die Karte umgehend zurück. Bei Nichtablesung oder verspäteter Abgabe wird Ihr Zählerstand automatisch geschätzt!

Ebenso kann der Zählerstand direkt online im Serviceportal abgegeben werden, dies ist jedoch nur einige Wochen möglich.

Ende Januar werden die Wasserabrechnungen an Sie versandt.

  • Die jährliche Gebühr für einen Standardzähler beträgt 46 Euro (zzgl. 7 % MwSt).
  • Die Wassergebühr beträgt 1,13 Euro (zzgl. 7 % MwSt) pro verbrauchten Kubikmeter.
  • Für Wasser wird mit der Abrechnung ein Abschlag zum 15.08. erhoben.
  • Die Abwassergebühr beträgt seit 1. Januar 2023 1,56 Euro pro Kubikmeter. Für Abwasser werden 2 Abschläge, jeweils am 15.02. und 15.08. erhoben.

Die Wasserabgabesatzung mit der detaillierten Gebührenerhebung ist unter "Satzungen, Verordnungen, Richtlinien" nachzulesen.

Fälligkeit am 15.02.:

Nachforderung für Wasser und Kanal

+ 1. Abschlag Kanal

Fälligkeit am 15.08.:

Abschlag für Wasser

+ 2. Abschlag Kanal

Sollte auf Ihrer Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen sein, so wird dies auf der Rechnung extra aufgeführt und nicht sofort von der Fälligkeit am 15.02. abgezogen. Bei der Abbuchung am 15.02. wird Ihnen das Guthaben angerechnet und somit weniger abgebucht.

Bei vermieteten Objekten: 

Die Abrechnung erfolgt gemäß unserer Wasserabgabesatzung immer nur mit dem Eigentümer, daher ist eine Versendung der Ablesekarten sowie der Bescheide an Mieter nicht möglich. Die Abbuchung der Gebühren erfolgt ebenfalls nicht vom Konto des Mieters. Bei Mieterwechsel wird daher auch keine Endabrechnung erstellt

Bei Verkauf des Objekts:

Bei einem Eigentümerwechsel bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen. Folgende Informationen sind für die Umschreibung wichtig:

  • Personenkontonummer des Wasserbescheids oder Zählernummer
  • Tag der Ablesung
  • Zählerstand
  • Komplette Adresse des neuen Eigentümers

Sie erhalten dann eine Endabrechnung Ihrer Wasser- und Kanalgebühren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Telefon: 08141/937-235

E-Mail:   steueramt@maisach.de